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Ein Unternehmen von German System Logiszik
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TRANSPORTE - UMZÜGE - LAGERUNG |
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1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers:
Der Möbelspediteur kann
einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen. 2. Zusatzleistungen:
Der Möbelspediteur führt
unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der
verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen
Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind
besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und
Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender
nach Vertragsabschluss erweitert wird. 3. Trinkgelder:
Trinkgelder sind mit der
Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar. 4. Erstattung der Umzugskosten:
Soweit der Absender
gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf
Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und
fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder
Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur
auszuzahlen. 5. Transportsicherungen:
Der Absender ist
verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen
Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern. Fernseh-, Radio- und
Hifi Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu
lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der
Möbelspediteur nicht verpflichtet. 6. Elektro- und Installationsarbeiten:
Die Leute des
Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur
Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten
berechtigt. 7. Handwerkervermittlung:
Bei Leistungen zusätzlich
vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige
Auswahl. 8. Aufrechnung:
Gegen Ansprüche des
Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen
zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. 9. Abtretung:
Der Möbelspediteur ist auf
Verlangen des Ersatz-berechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm
abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den
Ersatzberechtigten abzutreten. 10. Missverständnisse:
Die Gefahr des
Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen,
Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer
Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der letztere
nicht zu verantworten. 11. Nachprüfung durch den Absender:
Bei Abholung des Umzugsgutes
ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder
keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird. 12. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts:
Der Rechnungsbetrag ist bei
Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten
vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger
Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind
nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender
seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur
berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung
auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 findet entsprechende
Anwendung. 13. Lagervertrag:
Im Falle der Lagerung gelten
die „Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports“ (ALB).
Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt. 14. Gerichtsstand:
Für Rechtsstreitigkeiten mit
Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen
Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das
Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte
Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig.
Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die
ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in
das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 15. Rechtswahl:
Es gilt deutsches Recht.
Stornierung des
Umzugstermins, Ausfallskosten
Verpackungsmaterial
Zahlung
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